RUHR-SYMPOSIUM

§ 1 Geltungsbereich

1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung der Veranstaltungen CAR-Symposium, CAR-connects und Ruhr-Symposium der D+S Automotive GmbH und der Universität Duisburg-Essen – im Weiteren „Veranstalter“ genannt – am Unternehmenssitz und in externen Veranstaltungsräumen für interessierte Unternehmen – im Weiteren „Aussteller“ genannt – und auch für interessierte Besucher der Veranstaltungen – im Weiteren „Teilnehmer“ genannt

2) Der Veranstalter ist ausschließlich auf Grundlage Ihrer AGB tätig. Entgegenstehende oder von ihren AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausstellers erkennt der Veranstalter nicht an. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Teilnahme

1) Das CAR-Symposium, die CAR-connects und das Ruhr-Symposium – im Weiteren „Veranstaltungen“ genannt – stehen grundsätzlich jedem Interessierten offen.

2) Es besteht die Möglichkeit einer Teilnahme an den Veranstaltungen sowohl für Aussteller als auch für Teilnehmer.

§ 3 Anmeldung für Teilnehmer

1) Anmeldungen von Teilnehmer sind möglichst frühzeitig über das Online-Anmeldeformular an den Veranstalter zu richten. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald diese von dem Veranstalter per E-Mail bestätigt wird. Unangemeldetes Erscheinen zu den Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Ein Recht auf Teilnahme an den Veranstaltungen besteht nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl nicht.

§ 3a Anmeldung für Aussteller

1) Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt für Aussteller unter Verwendung des für die jeweilige Veranstaltung geltenden Anmeldeformulars und ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches Angebot. Mit Abgabe des Formulars erkennt der Aussteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters als verbindlich an.

2) Abänderungen, Streichungen und/oder Ergänzungen sind ohne Zustimmung des Veranstalters unwirksam.

3) Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen.

§ 4 Rücktritt/ Stornierung

1) Der Rücktritt muss schriftlich beim Veranstalter erfolgen.

2) Erfolgt der Rücktritt bis zu 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (ab Zeitpunkt der Buchung), so hat der Aussteller/ Teilnehmer dem Veranstalter die bisherigen Aufwendungen mit einem Betrag in Höhe von 25 % des vereinbarten Veranstaltungspakets zu ersetzen. Bei Rücktritten, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, beim Fernbleiben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.

3) Der Aussteller/ Teilnehmer kann einen Ersatzaussteller / -teilnehmer benennen, dieser kann jedoch ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

§ 5 Austausch, Überlassung an Dritte

1) Austausch der zugeteilten Standfläche mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter nicht gestattet.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

1) Die Teilnahmegebühr für Aussteller und Teilnehmer wird nach der Veranstaltung mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug und mit einem Zahlungsziel von zwei Wochen fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der jeweiligen Veranstaltung auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.

2) Die für Aussteller anfallenden Kosten sind verbindlich und abhängig von dem ausgewählten Aussteller-Paket. Eventuell eingeräumte Rabatte erfolgen schriftlich durch den Veranstalter und entfallen bei nicht pünktlichem Zahlungseingang.

3) Von Fälligkeit an werden Verzugszinsen berechnet. Diese betragen acht Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB (§ 247 BGB). 4) Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Aussteller / Teilnehmer zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr beinhaltet keine Übernachtung.

§ 7 Durchführung

1) Die Veranstaltungen werden entsprechend den jeweils veröffentlichen Programminhalten durchgeführt. Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und / oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, soweit dies das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert.

§ 8 Höhere Gewalt/Absage/Verlegung

1) Unvorhergesehene Ereignisse und höhere Gewalt oder behördliche Anordnung, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltungen unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen, die Veranstaltungen vor Eröffnung abzusagen, zeitlich zu verlegen oder die Veranstaltungen zu verkürzen:

2) Im Falle der terminlichen Verlegung der Veranstaltung können Aussteller, die den Nachweis führen, dass sich dadurch eine Terminüberschneidung mit einer anderen, von ihnen bereits fest gebuchten Messe/Ausstellung ergibt, vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Standmieten und bezahlte Zusatzleistung werden nur dann zurückerstattet.

3) Im Falle, dass die Veranstaltung infolge höherer Gewalt oder vom Veranstalter durch nicht zu vertretende Umstände verkürzt werden muss, kann der Aussteller nicht vom Vertrag zurücktreten und hat keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung oder Erlass der vereinbarten Leistung.

4) Schadensersatzansprüche sind für beide Teile, Veranstalter und Aussteller, in diesen Fällen ausgeschlossen.

5) Für Sach- und Vermögensschäden, welche der Veranstalter zu vertreten hat, haftet er – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur inwoweit ihm Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Bitte beachten Sie dies auch bei der Buchung von Flug- oder Bahntickets.

§ 9 Urheberrechte

1) Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zzustimmung des Veranstalters gestattet.

§ 10 Erfüllungsort / Gerichtsstand

1) Erfüllungsort ist am jeweiligen Veranstaltungsort. Der Gerichtstand ist Duisburg.

§ 11 Schlussbestimmungen

1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen wird von vereinzelter Unwirksamkeit nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.